So beantragen Sie den Gründungszuschuss.

Mit der Neuregelung des Gründungszuschuss zum 28.12.2011 wurden die Voraussetzungen für die Bewilligung verschärft und die erste Auszahlungsphase verkürzt. Existenzgründern bleibt nun weniger Zeit ihr Unternehmen zu planen und tragfähig zu machen. Es ist also Eile geboten und keine Zeit vergeudet werden.

Die Beantragung des Gründungszuschuss hat sich trotz der Neuregelung nicht verändert. Bedenken Sie vor der Beantragung, dass der Gründungszuschuss eine reine Ermessensleistung ist und Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben. Ob Ihr Antrag bewilligt wird, hängt von der Entscheidung Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihres Arbeitsvermittlers ab. Haben Sie eine ordentliche Vita und Qualifikationen in einem nachgefragten Beruf, wird es erfahrungsgemäß schwer werden. Liegen dagegen Vermittlungshemmnisse vor, z.B. durch einen derzeit schwer vermittelbaren Beruf, stehen die Chancen besser.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Machen Sie sich Gedanken über Ihre Geschäftsidee und konkretisieren Sie diese.
  • Untersuchen Sie, ob Ihre Idee Erfolgschancen und genügend Potential hat, später Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Hier kann ein Orientierungsgespräch in einer Unternehmensberatung nützlich sein.
  • Teilen Sie Ihr Vorhaben Ihrem Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit mit und lassen Sie sich die Antragsformulare geben. Prüfen Sie unbedingt jetzt schon, wie viel Zeit Sie für die weiteren Schritte haben!
  • Sie benötigen einen Businessplan und Finanzplan. Aufgrund der Neuregelung beim Gründungszuschuss ist es ratsam den Businessplan anfertigen zu lassen oder zumindest professionelle Unterstützung zu nutzen.
  • Besuchen Sie ein Seminar zur Existenzgründung. Sie werden wahrscheinlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Seminar benötigen.
  • Melden Sie nun Ihr Gewerbe an (Gewerbeanmeldung, ggf. Eintragung in Handwerksrolle bei Handwerksberufen).
  • Ihr Vorhaben muss auf seine Tragfähigkeit hin überprüft werden. Lassen Sie Ihren Businessplan und Finanzplan von einer fachkundigen Stelle prüfen.
  • Haben Sie alle Unterlagen zusammen, reichen Sie diese mit dem Businessplan (inkl. Finanzplan) mit Ihren Antragsformularen bei Ihrem Ansprechpartner ein. Bedenken Sie, dass Sie nun als Existenzgründer auftreten und auch überzeugen müssen. Ihr Businessplan sollte spätestens jetzt in Fleisch und Blut übergegangen sein. Sie müssen ihn präsentieren und verteidigen können.

Mit der Abgabe aller Unterlagen liegt die Entscheidung nun bei Ihrer Arbeitsagentur. Sind Sie im Vorfeld überzeugend und engagiert aufgetreten, haben einen guten Businessplan eingereicht und dazu noch die fachlichen Voraussetzungen, stehen Ihre Chancen auf eine Bewilligung des Gründungszuschuss gut.

Damit Sie von Anfang an alles richtig machen, sollten Sie frühzeitig Kontakt mit einer fachkundigen Stelle aufnehmen, die auch Hilfestellungen oder punktuelle Gründungsberatung anbietet. So können frühzeitig folgenreiche Fehler vermieden und somit die Chance auf eine positive Bewilligung deutlich erhöht werden. Spätestens zur Begutachtung Ihres Businessplans für die Tragfähigkeitsbescheinigung müssen Sie Kontakt mit einer fachkundigen Stelle aufnehmen.

Gerne steht Ihnen in allen Gründungsfragen- und Bereichen ein Berater von uns von Beginn an unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns einfach kurz mit, was Sie vorhaben.