Höhe der Zuschüsse einer BAFA-Gründungsberatung bzw. eines Gründercoachings

Existenzgründer stehen in der Regel vor vielen Fragen. Professionellen Rat gibt es durch Gründercoaches und Gründungsberater – und das sogar bezuschusst!

Bei einem Gründercoaching oder einer Gründungsberatung werden Existenzgründer durch einen qualifizierten Unternehmensberater in wirtschaftlichen, finanziellen, umsatz­bezogenen und organisatorischen Fragen unterstützt. Da sich das Coaching-Prinzip in der Praxis sehr bewährt hat, wird das Gründercoaching, aber auch die klassische Gründungsberatung auch durch Zuschüsse gefördert.

Wie hoch sind die Zuschüsse bei einem Gründercoaching oder einer Gründungsberatung?

Bei Coachings und Beratungen für Existenzgründer werden zu einem großen Teil die Beratungskosten bezuschusst. Maximal werden bis zu 3.200 € (neue Bundesländer) bzw. 2.000 € (alte Bundesländer) bezuschusst. Die Höhe der Förderung sieht im Detail wie folgt für Jungunternehmen (jünger als zwei Jahre) aus:

  • 50 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in den alten Bundesländern (inkl. Berlin und Leipzig, jedoch ohne Region Lüneburg). Bis zu 4.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Gründer einen Zuschuss von bis zu 2.000 € erhalten.
  • 60 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in der Region Lüneburg). Bis zu 4.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Gründer einen Zuschuss von bis zu 2.400 € erhalten.
  • 80 % Zuschuss zu den Beratungskosten (netto) in den neuen Bundesländern (Ausnnahme Leipzig). Bis zu 4.000 € Beratungskosten können gefördert werden, so dass Sie als Gründer einen Zuschuss von bis zu 3.200 € erhalten.

Das ursprüngliche Förderprogramm von der KfW "Gründercoaching Deutschland" ist im Dezember 2015 ausgelaufen. Seit Januar 2016 werden Gründungsberatungen oder eben auch Gründercoachings durch das BAFA-Programm "Förderung des unternehmerischen Know-hows" gefördert.

Jeder Existenzgründer kann innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Gründung oder Übernahme die Förderung von Beratungsdienstleistungen beantragen. Besteht Ihr Unternehmen bereits länger, gelten andere Konditionen. Wenn Sie beim BAFA einen Antrag für Beratungsfördermittel stellen möchten, sollten Sie das unbedingt ca. 2 Monate vor dem Ablauf der 2-Jahres-Frist tun, da zwischen dem ersten (obligatorischen) Informationsgespräch bei einem Regionalpartner des BAFA bis hin zur Bewilligung ca. zwei Wochen vergehen können. Maßgebend für die Förderung ist der Bewilligungszeitpunkt durch das BAFA.

Nicht jeder Berater oder jedes Beratungsunternehmen ist für ein Gründercoaching oder eine Gründungsberatung im Rahmen des BAFA-Programms "Förderung des unternehmerischen Know-hows" zugelassen. Um hier Beratungsleistungen abrechnen zu können, muss der Berater vom BAFA akkreditiert sein. Das wird er nur, wenn er Referenzen in diesem Bereich vorzuweisen hat, einen Qualitätsnachweis erbringt, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt und in der BAFA-Beraterdatenbank eingetragen ist. Da wir als akkreditiertes Beratungsunternehmen diese Voraussetzungen erfüllen, können wir ein bezuschusstes Gründercoaching oder weitere geförderte Beratungsdienstleistungen anbieten.

Gerne informiere ich Sie persönlich weiter. Nutzen Sie unser kostenfreies Beratertelefon 0800 / 380 990 0 und sprechen Sie direkt mit mir als Gründercoach und Gründungsberater.