Fachkundige Stellungnahme & Tragfähigkeitsbescheinigung.

Haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) und möchten Ihre eigene Existenz mit Hilfe des Gründungszuschuss gründen, benötigen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Ihr Vorhaben nach Auslaufen des Gründungszuschuss auch profitabel genug ist, damit Sie davon leben können.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von einer sogenannten "fachkundigen Stelle". Fachkundige Stellen können z.B. Handelskammer, Steuerberater oder Unternehmens­beratungen sein. Auch wir bieten die fachkundige Stellungnahme an und überprüfen, ob Ihre Gründung Aussicht auf Erfolg hat und Sie zukünftig damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Wie läuft die fachkundige Stellungnahme ab?

Benötigen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur, können wir diese für Sie inkl. einem Kurzgutachten des Businessplans ausstellen. Melden Sie dazu sich bitte kurz bei mir. Damit wir uns ans Werk machen können, brauchen wir anschließend zur Prüfung Ihren Businessplan, den dazugehörigen Finanzplan und Ihr Gründerprofil (Lebenslauf & Zeugnisse). Haben wir alle Unterlagen von Ihnen erhalten, machen wir uns an die Arbeit.

Wird aus Ihren Unterlagen ersichtlich, dass Ihre geplante Existenzgründung gute Erfolgschancen hat und Ihnen später auch eine ausreichende Lebensgrundlage bietet, erhalten Sie die unterzeichnete Tragfähigkeitsbescheinigung.

Sollten Ihre Unterlagen nicht vollständig sein, keine ausreichende Form haben oder Ihr Gründungsvorhaben sich als nicht tragfähig erweisen, teilen wir Ihnen dies mit und unterstützen Sie auf Wunsch bei Änderungen oder entwickeln mit Ihnen Lösungen, dass Sie später auch erfolgreich gründen.